Bürgergeld: Wer erhält es und welche Bedingungen gelten?
Einleitung
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Staates, die seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst hat. Erwerbsfähige und leistungsberechtigte Personen können Bürgergeld erhalten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.Berechtigungsvoraussetzungen
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Erwerbsfähigkeit: Die Person muss in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- Leistungsberechtigung: Die Person muss bedürftig sein, d. h. sie darf kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen besitzen.
- Alter: Die Person muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- Aufenthaltsrecht: Die Person muss ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Höhere Leistungen seit 2023
Im Vergleich zum alten Hartz-IV-System wurden die Leistungen des Bürgergeldes erhöht. So beträgt der Regelsatz für Alleinstehende ab dem 1. Januar 2023 502 Euro.
Vermögen
Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung wird auch das Vermögen der Person berücksichtigt. Vermögen bis zu bestimmten Freibeträgen wird nicht angerechnet. Diese Freibeträge sind gestaffelt nach Haushaltsgröße und liegen aktuell bei 15.000 Euro für Alleinstehende und 30.000 Euro für Ehepaare.
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